Eggelingen
Ortschaft in Ostfriesland, seit 1237
DIE KIRCHENGEMEINDE EGGELINGEN - 1 In dem schon mehrfach erwähnten Buch von Heyko und Eva Heyken über die Einwohner des alten Amtes Wittmund heißt es, daß die Kirche von Eggelingen aus dem 14. Jahrhundert stammt und daß sie zur Sendkirche von Wittmund gehört habe. Sie sei früher noch größer gewesen und sei 1836 nach erheblichen Beschädigungen verkleinert worden. Es heißt dann weiter: "Sie liegt auf einer hohen Warft, daß man viele Kirchen im Jeverland unter lustigem und angenehmem Prospekt kann liegen sehen." Zur Zeit des Pastors Johan Wagner (1658 1673) wurde die Kirche "inwendig gar fein ausgezieret", nachdem sie von Soldaten (während des Dreißigjährigen Krieges oder schon wieder später?) als Pferdestall mißbraucht und durch Feuerstellen "sehr verunzieret war" (B. Arend, S. 193 f.). Bemerkenswert in der Kirche ist eine in die Wand eingelassene Sandsteinplatte mit folgender Inschrift (nach Houtrouw, S. 389): WI.RICKLEFFS.VIF.LEVE.KINDERN. SLAPEN.HIR.MIT.ALLEN.HILLIGEN.GELIND, UND.LIGGEN.IN.UNSE.RAW.UND.RAST. NU.SINT.WI.UNSE.HERE.GATES.GESTE. KINDEREN.DES.DODES.WEREN.WI.VORWAR. UT.STERFLIKEN.SADE.UNS.UNSE.MODER.GEBOR. NU.LEVEN.WI.UND.SINT.RIK.IN.GODT. DES.DANKEN.WI.CHRISTUS.BLOT.UND.DODT. Vermutlich ist die Tafel mit dem Geschlecht der Harringa in Verbindung zu bringen. Bei der Kanzel befindet sich in Quaderstein eine Christusfigur am Kreuz, zu deren Füßen zwei menschliche Figuren knien, darüber ein Spruch mit der Jahreszahl 1567 (Houtrouw, S. 389). Die älteste bekannte Glocke aus dem Jahre 1461 ist eine Marienglocke, sog. Scheidglocke. Sie zeigt das Bild des hl. Georg als Patron der Kirche und nennt als damalige Kirchvoegte Feeke Jibben und Ede Bewes. Mit einer Reihe anderer Glocken ist auch diese 1540 als Kriegsbeute nach Jever verbracht worden, wo sie sich noch heute befindet. Als Pastoren waren in Eggelingen tätig: 1258 Hayo Olericus de Geverde (Jever) 1479 - 1486 Volkmarus (B. Arend, S. 197) 1513 "Ryckel Heryghes, Pastor to Eggelynck" 1541 "Ehr Rickel, Pastor zu Eggelingen" 1569 "Herr Rickloff, Pastor" (B. Arend, Fußnoten S. 196, 197; Kirchenrechnungen 1569 wegen Eggelingen. Ob es sich um einen oder mehrere Pastoren handelt, ist so nicht feststellbar.) 1570 - 1576 Hayo Eiben Mammen (Mammäus), +1576 in Eggelingen, vorher Pastor in Westeraccum 1576 - 1580 Lübbe Ulfers (Tagebuch Prunseken: März 1576 hört er in Wittmund Zeugen wegen Lübbe Ulfers, Pastor in Eggelingen. ) 1580 - 1613 Ludolph Blancke (nicht 1576! Am 8.7.1580 nimmt Landrichter Prunseken das theologische Examen ab.) in Meppen, +15.9.1613 in Eggelingen 1614 - 1623 Johann 0ldewelt (nicht erst 1618! Kirchenrechnungen), +11.4.1623 in Eggelingen, vorher Rektor in Norden 1629 - 1637 Gellius Foccius Roeling um 1640 Henricus Welnerus (Welberus), vorher Pastor in Esens 16 .. - 1656 Johann Cramer, +1656 in Eggelingen 1656 - 1657 Albert Heinäus, +31.10.1657 wohl in Eggelingen (B. Arend, S. 198), vorher Pastor in Aurich 1658 - 1678 Johann Conrad Wagner, +13.11.1678 in Eggelingen, vorher Pastor in Westerbur 1679 - 1713 Christoph Molitz, 1632 in Salzwedel, +24.10.1713 wohl in Eggelingen, vorher Hofkantor in Aurich, sein Vater war Bürgermeister 1714 - 1719 Heinrich Friedrich Eiben, +20.8.1719 wohl in Eggelingen, vorher Pastor in Buttforde 1719 - 1723 Peter Bernhard Karl, +9.7.1723 in Eggelingen, vorher Pastor in Westerholt 1723 - 1750 Ephraim Andreae, +19.6.1750 in Eggelingen 1750 - 1783 Diedrich Ludwig Goedeken, +26.10.1783 wohl in Eggelingen, vorher Pastor in Roggenstede. Die Kirchenbücher beginnen: Taufen, Trauungen, Begräbnisse 1651 (Lücken 1657); Kommunikanten 1765, Konfirmanden 1876. Sie befinden sich im Pfarramt Eggelingen. Soweit wieder die Ausführungen von Heyko und Eva Heyken. Nachfolgend nun die Namen der Pastoren, die nach 1783 in unserem Dorf amtierten: 1784 - 1805 Gerhard Julius Leiner 18071825 Johann Georg Gerdes 1825 - 1848 Dr. Rudolph Christopf Gittermann 18491864 Conrad Hempe 1865 - 1885 Friedrich Wilhelm Heinen 18861900 Enno Hinrich Budde 1901 - 1918 Gerhard Christoph Herm. Beckmann 19221939 Gerhard Johann Benno Behnen 19451949 Wolfgang Otto 1949 - 1951 Kar1 Franz Kurt Koehler 19511959 Wolfdietrich Paul Albert Bartsch 19621978 Peter Seewald seit 1980 Dieter Herten Auch Johann Onnen befaßte sich mit der Eggelinger Kirchen geschichte. In einer Beilage zum Anzeiger für Harlingerland schreibt er unter dem 29.6.1957: "Schon aus der Ferne erkennen wir die stattliche Kirche der Gemeinde Eggelingen, die umgeben von hohen Bäumen auf einer Warf steht. Welche gewaltige Arbeit haben die Vorfahren in der Herbeischaffung der Erdmassen geleistet, bevor sie zum Bau der Kirche schreiten konnten. War nicht noch in jenen Zeiten die Nordsee in der Nähe, wurde hier das Land nicht bei jeder höheren Flut und besonders bei Sturmflut von deren Wellen überspült? Mußte man deshalb auch hier die künstlichen Warfen bauen, um die Wohnstätten und Kirchen vor Überflutung zu bewahren? ... " (Es folgen Beschreibungen der Harlebucht, die wir schon kennen.) In dem zitierten Aufsatz heißt es bei Johann Onnen dann weiter: "Die Kirchengemeinde Eggelingen ist wohl eine der wenigen Gemeinden, deren Bestehen durch Urkunden sehr weit zurückverfolgt werden kann. Schon im Jahre 1124 wird Eggelingen unter dem Namen Analingum erwähnt, und war in einer Urkunde betr. Abgaben an das Kloster Rastede. In derselben Angelegenheit im Jahre 1190 schrieb man Enclingha. Vielleicht war schon damals die jetzt noch bestehende Kirche vorhanden. Im ostfriesischen Urkundenbuch wird im Jahre 1237 zum ersten Mal der Name eines Alteingesessenen, eines Menrede Eggelin, erwähnt. Er wirkte mit bei einem Vertrage zwischen dem Harlingerland und. der Stadt Bremen. Als erster Geistlicher wird Hajo 0lericus genannt, der hier 1258 seines Amtes waltete .... " Und nun kommt Johann Onnen auch auf den Stein zu sprechen, der bezeugt, daß hier fünf Ricklefs Kinder begraben sein sollen. Im Gegensatz zu Heyko und Eva Heyken, die den tafelförmigen Stein mit dem Geschlecht der Harringa in Verbindung bringen, vermutet Onnen, daß die fünf Kinder, die hier offenbar gleichzeitig begraben wurden, vielleicht aus der Familie Ricklefs stammen, die einst die Ricklefsburg bei Wittmund bewohnte und nach der Zerstörung der Burg im Jahre 1540 nach Eggelingen verzogen sein könnte. Es könnte auch sein, so Onnen weiter, daß die Kinder Nachkommen des Pastoren Ehr Ricklefs, auch Ricklef Hejes genannt, der in den Jahren 1513 1541 Pastor zu Eggelingen war, gewesen sind. In dem Aufsatz fährt Johann Onnen fort: "Ehr Ricklefs war einer der wenigen, die zuerst der katholischen Kirche angehörten, dann aber um 1539 zur lutherischen Konfession übertraten. Sein Siegel, das sich im Wedelsehen Hausarchiv befindet, trägt das Bild des heiligen Georgs und die Umschrift 'Her Ricklef Pastor to Eggeling'. Dem Bilde nach dürfte die Kirche dem heiligen Georg geweiht sein. In einem Schreiben von Fräulein Maria von Jever, datiert vom 30. Oktober 1540, wurde der Drost in Wittmund ersucht, den Ehr Ricklef, Pastor in Eggelingen, zu veranlassen, einem ihrer Untertanen den Rest des Kaufgeldes für zwei Fohlen auszuhändigen ..." In seinen weiteren Ausführungen erwähnt Onnen dann noch die Renovierung der Kirche nach dem dreißigjährigen Krieg durch Pastor Wagner und die in den Jahren 1461 und 1608 gegossenen Kirchenglocken, worüber Eva und Heyko Heyken bereits berichteten. Die im Jahre 1461 gegossene, 1,20 m hohe Eggelinger Marienglocke, die um 1540 vermutlich als Kriegsbeute nach Jever geholt wurde, war als "Scheidglocke" bestimmt. Eine zweizeilige Inschrift in 2,5 dm hohen Minuskeln umläuft den Glockenhals. Die obere verzeichnet die Namen von 12 Heiligen, während die zweite Reihe auf Entstehungszeit und Glockennamen hinweist: "anno dm M CCCC LXI maria ik hete de van eglingghe hebben mi laten gheten ... " Auf der Klangborde wird der Sinn der "Scheidglocke" sowie der Segenswunsch für den Glockengießer vermerkt: " ... got gheve siner selen rat de mi ghegoten hat ghert klinghe ... " Auf dem Glockenmantel erscheinen im Hochbild die Kreuzigungsgruppe und der heilige Georg. Von der 1608 gegossenen Glocke wird berichtet, daß sie folgende Inschrift trug: "Diese Klocke is bj Regeringe det Wohlgeborenen Heren, Hern Enno Graf und Her tho Ostfresland, Her tho Esens, Stedesdorf un Wittmunde up des Carspels Eggeling Unkosten umgegoten. Ludolphus Blanke Pastor, Tiart Eeges, Mamme Popken, Karkswaren. Peter Melchior sen. tho Husum got mi anno 1608." Aus dem Jahre 1830 liegen uns vor die "Bedingungen, wornach die Gemeinde Eggelingen den Umguß ihrer gesprungenen Thurmglocke mindestannehmend ausverdingen will. § 1 Die neu zu gießende Glocke soll so groß wie die jetzige seyn. In gehörigen Verhältnis zu dieser Glocke, sowohl im Durchmesser als in der Höhe, und nach den Regeln der Glockengießerkunst wird die Dicke und Schwere bestimmt. § 2 Die alte Glocke wird dem Annehmer auf der herrschaftlichen Waage von Wittmund auf dessen Kosten zugewogen, welches ebenfalls mit der neuen geschieht. § 3 Das wegen Schwindung der Masse beim Umgusse zu zusetzende zu 10 pro.Cent gerechnete oder sonst zur Herforbringung der verhältnismäßigen Schwere der Glocke erforderliche Metall, welches meistens aus vygloshen Zinn und reinem Kupfer bestehen muß, liefert Annehmer, und zwar zu dem festgesetzten Preise von fünfzehn Stüber Preußc.Cour per Wittmunder Waagegewicht. § 4 Aus dem Metalle, welches beim Gusse übrig bleibt, und des Annehmers Eigenthum ist, werden noch zwei metallene Pfannen, worin die Glocke dreht, welche zusammen 120 Pfund schwer sein müssen, nach beiliegender Zeichnung gegossen. Diese muß Annehmer für denselben Preis gießen, wofür die Glocke ausverdungen wird; erhält aber für sein dazu lieferndes Metall nach Abzug der Schwere des Metalls der alten Pfanne die oben erwähnten 15 stb. Cour per Pfund. § 5 Sämtliche Materialien zur Form, Hütte und zum Ofen pp., als Holz, Steine, Lehm, Dachziegel, Eisen zur Form und zum Ofen, Brennholz, Torf, Wachs, Talg, Hanf, Draht pp. muß Annehmer auf seine eigenen Kosten anschaffen, ohne dafür etwas fordern zu können. § 6 Annehmer muß eine fehlerfreie, wohlklingende und schöne Glocke mit den gewöhnlichen Zierathen und der vorgeschriebenen Inschrift liefern und ein Jahr beim regelmäßigen Gebrauch derselben dafür einstehen. § 7 Die alte Glocke aus dem Thurm zu nehmen, und die neue auf der Achse zu befestigen und wieder in den Thurm zu bringen, bleibt die Last des Annehmers. Seile, Flaschenzüge und sonstige Materialien muß er selbst dabei unentgeldlich liefern, und für den Schaden, den selbige etwa während des hinaufbringens der Glocke nehmen sollten, eingestehen. § 8 Sobald die neue Glocke in den Thurm gebracht und vom Annehmer als gangbar zur Läuten überwiesen ist, wird damit Probe gemacht und 4 Stunden ununterbrochen vorschriftsmäßig damit geläutet. Wird selbige von untadelhaftem Gusse und völlig conditionsmäßig abgeliefert befunden, so wird dem Annehmer die erste Hälfte des Verdingungsquantums sofort bar ausbezahlt, wogegen die zweite Hälfte erst nach Ablauf des Probejahres bezahlt wird. § 9 Sollte der Guß etwa mißlingen, oder die neue Glocke während des Probeläutens oder während des Probejahres, solange sich der Annehmer für ihre Güte verbürgt hat, unbrauchbar werden oder springen, so ist Annehmer verpflichtet (wenn anders nicht die Glocke verwahrloset oder durch einen anderen Zufall, wofür Annehmer nicht haften kann, Schaden genommen hat) sie wieder umsonst und eben so schwer auf seine Kosten zu gießen. § 10 Den Transport der Materialien zur Form, Hütte und zum Ofen p. will die Gemeinn in einer Entfernung von 3 Stunden, so wie auch sämtliche Handdienste und Erdarbeiten, die bei dieser Arbeit erforderlich sind, beschaffen. § 11 Die Verbesserung des Eisenwerts an der Achse und der Bügel in der Glocke bleibt auch die Last der Gemeinn. § 12 Der Guß der neuen Glocke muß wenigstens vor dem ersten Sept. D.J. beendigt sein. Auch muß Annehmer sich 'gefallen lassen, daß nach beendigtem Guß und Einbringung der Glocke in den Thurm, selbige, falls die Gemeinn dieses verlangen sollte, auf seine Kosten von einem Sachverständigen abgenommen werde, wobei jedoch bemerkt wird, daß ein solcher Kunstverständiger aus einer nicht weitern Entfernung als 6 Meilen von der Gemeinn verlangt werden sollte. § 13 Annehmer stellt für die Erfüllung dieser Bedingungen einen sichern selbstschuldigen Bürgen. § 14 Die Approbation der hohen Landesbehörde wird vorbehalten, so sich auch die Kirchenverwaltung hinsichtlich des vorläufig zu ertheilenden Zuschlags eine Katificationsfrist von einer Stunde reservirt. Entworfen Eggelingen im Juni 1830 Gittermann D.L. Burchards Actum Eggelingen im Hause des Gastwirts Remmer Gerdes den 10. Juni 1830. In den heutigen Verdingungstermin, zu welchem auch sämtliche Interessenten der Eggelinger Gemeinn durch specielles Ansagen veranlaßt waren, erklärte der Glockengießer Mammeus Fremy aus Burhafe, den Umguß der obenerwähnten Glocke nach den vorstehenden Bedingungen nicht nur unentgeldlich beschaffen, sondern auch überdies noch zehn Reichsthaler preuß. Cour., nach vollendetem Probejahr an die Kirchenkasse baar auszahlen zu wollen, laut dessen eigenhändiger Unterschrift, wobei noch nachfüglieh bemerkt wird, daß die Bürgschaft bei Königl. Wohllöbl. Amte bestellt werden wird. M. Fremy" Der Glockengießer Fremy ist seiner Verpflichtung, eine wohlklingende und schöne Glocke zu liefern, mit Sicherheit nachgekommen. Sie hängt noch heute im Turm und hat mit ihrem klangvollen Läuten den Lebensweg vieler Eggelinger Generationen begleitet. Einmal hätte sie fast ein Unglück angerichtet. Als 1934 der Reichspräsident von Hindenburg gestorben war, mußte bis zur Beisetzung allabendlich eine Stunde geläutet werden. Das.geschah damals noch per Hand und konnte von einer Person eine Stunde lang kaum durchgehalten werden. Man mußte sich also zwischendurch ablösen. Die Eggelinger sind daran gewöhnt, daß die Glocke bei Beendigung des Läutens langsam ausklingt. Eines Abends war das Geläut jedoch abrupt zuende. Man konnte sich das nicht erklären, bis Opa Harms, der damalige Friedhofswärter, erschien und den Glockenklöppel bei sich hatte. Während des Läutens hatte sich der Klöppel gelöst und war einem Kind, das mit im Turm war, direkt vor die Füße gefallen. Die übersetzte Inschrift der Glocke lautet: "Die Lebenden rufe ich. Die Toten beklage ich. Unter Wilhelm IV., dem König von Britannien und Hannover und Johann Anton Brawe, dem rechtmäßig bestallten Amtmann im Amte Wittmund und Rudolph Christop Gittermann , Dr. der Philosophie und Pastor von Eggelingen, und Dirk Luitjens Burchards, dem Vorsteher der Einkünfte des heiligen Hauses in Eggelingen, hat Mammens Fremy aus Burhafe mich aus dem Metall der zersprungenen alten Glocke von neuem gegossen. Im Jahre 1830." Jahrhunderte hatte das massive, wuchtige Gebäude der Eggelinger Kirche dem Wind und Wetter standgehalten, bis es 1836 einem gewaltigen Orkan zum Opfer fiel. Wir finden darüber eine ausführliche Beschreibung in den Heimatklängen, Beilage zum Anzeige für Harlingerland, vom 17.11.1936: "Am 29. November 1836 brauste so lautet die Schilderung eines Augenzeugen ein gewaltiger Orkan, verbunden mit heftigen Gewitterschlägen, durch ganz Nordeuropa dahin, überall Zerstörung und Verheerung hinter sich zurücklassend. Schaudernd und furchtsam flüchteten die Menschen in ihre Wohnungen. Auch in Eggelingen saß man in den Häusern bei fest geschlossenen Türen und Fenstern und hörte von dem Geheul des Sturmes nicht, daß in nächster Nähe Balken krachten und mit gewaltigem Geprassel ein großer Einsturz erfolgte. Aber als am Morgen des 30. November der Sturm nachgelassen hatte und die Leute aus den Häusern hervorkamen, da sahen sie auf dem Hügel die altehrwürdige Kirche in Trümmern liegen. Das ganze schwere Dach war heruntergeschlagen, und zwar allen Vermutungen nach auf einmal. Die Spitze des westlichen Giebels, welche nun ihren Halt an den fehlenden Dachsparren verloren hatte, war, dem gewaltigen Winddurck nachgebend, nach innen gestürzt, hatte zuerst die Decke mit der schweren eichenen Balkenlage, dann die 1770 erbaute, noch recht gute Orgel samt dem Orgenboden und den darauf befindlichen Kirchenstühlen gänzlich zerschlagen und den westlichen Raum der Kirche mit Trümmern gefüllt. Die Spitze des Ostgiebels, an welche sich das Dach des halbkreisförmigen Chores anlehnt, war stehen geblieben und ragte schauerlich über das am Gesimse hin und wieder zerrissene Mauerwerk hervor. Auswärts an der nördlichen Seite der Kirche waren die langen eichenen Dachsparren mit dem Balkenwerk und den Schieferplatten heruntergestürzt und mit solcher Gewalt weggeschleudert, das verschiedene derselben mehrere Schritte entfernt von der Kirche mit dem einen Ende tief in die Gräber des Kirchhofes eingedrungen waren und dort wie riesige Leichenpfähle hoch in die Luft emporragten. Mit den übrigen Trümmern war die ganze Nordseite des Kirchhofes bedeckt. Einen ebenso traurigen Anblick bot das Innere der Kirche.Von der Orgel war außer einigen Splittern von dem bemalten Gehäuse keine Spur zu erkennen, und erst später beim Wegräumen der ungeheuren Schuttmassen und des zertrümmerten Holzwerkes fanden sich die Pfeifen, sämtlich zusammengedrückt, mitunter zerrissen, wie umgedreht, nebst dem in tausend Stücke zerrissenen Registerwerk wieder. Nur die Bälge, über welche sich ein Teil des Bodens schützend gelegt hatte, waren wenig oder gar nicht beschädigt. Auch der Altar in dem gewölbten Chor sowie die Kanzel nebst den Stühlen im östlichen Teil des Schiffes der Kirche waren verschont geblieben." Wie dem Zeitungsbericht weiter zu entnehmen ist, glich das ganze stolze Gebäude einem Trümmerhaufen, und man mußte sich umsehen nach einem Raum, in dem nun künftig der Gottesdienst abgehalten werden konnte, und nahm als Ersatz die Schule. Auf Anordnung des Wittmunder Amtes wurde untersucht, ob eine Wiederherstellung der Kirche möglich sei, oder ob man zu einem Neubau schreiten müsse. Nach dem Gutachten des Amtszimmermeisters Balster war das Mauerwerk noch stark genug und demnach die Instandsetzung der Kirche möglich. Die Behörde schloß sich diesem Gutachten an. Man einigte sich unter Berücksichtigung folgender Punkte, daß 1. das übermäßig hohe Mauerwerk, es hatte eine Höhe von 42 1/2 Fuß (etwa 12 m) um 10 Fuß (etwa 3 m) verringert werde; 2. die Südmauer, welche in einer Länge von 2 Fuß stark überhing, soweit abgebrochen werde, daß nun eine lotrechte Mauer herzustellen sei; 3. der runde Choranbau beseitigt und durch eine gerade Mauer ersetzt werde, die Eingänge an der Nord und Südseite vermauert und dafür ein neuer Eingang im Westen geschaffen werde, und der Putz im Innern der Kirche abgeschlagen und durch neuen Putz ersetzt werde. Die Kosten wurden auf 2716 Reichstaler veranschlagt, das heißt ohne Berücksichtigung der Erneuerung der Orgel und des Gestühls. Zur Beschaffung der Baumittel war eine Umlage vorgesehen von 1 Rthl. 2 Gz. pro Diemat. Der Rest der Bausumme sollte angeliehen werden. Der Kostenanschlag wurde bedeutend überschritten; es sind später noch zwei weitere Umlagen erfolgt. Staatszuschüsse wurden nicht gewährt, weil, wie geantwortet wurde, die Gemeinde immer als wohlhabend gegolten habe. Mit den Aufräumungsarbeiten und dem vorgesehenen Abbruch des Mauerwerks wurde begonnen. Hierbei fand man drei Merkwürdigkeiten, die durch Pastor Gittermann in der ostfriesischen Zeitung kundgegeben wurden: Zuerst eine tönerne Tabakspfeife, im Altar eingemauert. Gittermann äußerte sich dahin, daß das Einmauern tönerner Tabakspfeifen wohl eine religiöse oder gottesdienstliche Bedeutung gehabt haben müsse. Darüber ist sonst nichts bekannt. Mehr religiöser Art dürfte der zweite Fund sein. Unter der Wandsteinplatte des Altars fand sich, in sehr morscher Leinwand eingewickelt, ein kleiner Knochen, anscheinend ein Fingergelenk. Es dürfte sich hier um eine Reliquie des Schutzpatrons der Kirche, des St. Georg, handeln. Und noch ein dritter Fund recht unheimlicher Art wurde gemacht: Oben auf der breiten Kirchenmauer fand man unter dem Dach ein menschliches Gerippe, mit Staub und Schmutz bedeckt. Wie mag der unglückliche Mensch dahin geraten sein? Ein Unglücksfall ist kaum anzunehmen. Gittermann gibt folgende Erklärung: "In den alten grimmigen Fehden zwischen den einzelnen Mannschaften haben oft genug die Kirchen als Festungen gedient und den Mittelpunkt der Kämpfe gebildet. Das Eggelinger Gotteshaus mit seinen fünf Fuß dicken Mauern und den hoch liegenden kleinen Fenstern (wie sie vordem waren) macht ganz den Eindruck einer solchen Kirchenfestung. Möglich wäre es nun immerhin, daß einer der Kämpfenden sich in diesem Schlupfwinkel, vielleicht verwundet, verkrochen, und, vor dem Tode fliehend, ihm umso sicherer verfallen wäre. Jedenfalls hat das Gerippe dort seit undenklichen Zeiten gelegen. Als ein Zeuge vergangener Tage kam es nun wieder ans Licht, um endlich seine Ruhe im Schoße der Erde zu finden." Anschließend möge hier noch eine eigenartige Begebenheit in der Kirche Erwähnung finden, die Balthasar Ahrend folgendermaßen schildert: "1685, den 5. April, am Sonntag Judika, erspähte man in der Kirche zu Eggelingen beim Anfang des Gottesdienstes einen großen alten Fuchs, welcher merkwürdig im Gestühle von einem Mannes von Toquard, namens Hinrich (?) Johannsen, ist erschlagen und getötet worden. Gott behüte diese Gegend für die falschen Lehren, als welche vielfältig mit Füchsen verglichen werden." Aber zurück zum Wiederaufbau der Kirche. Nach reichlich zweijährigen Instandsetzungsarbeiten konnte der erste Gottesdienst am 9. Dezember 1838 wieder in der Kirche stattfinden. Die Einweihungspredigt hielt Pastor Gittermann. Erwähnt sei nochmals, daß bei der Instandsetzung das Kirchengebäude verändert wurde. Vor dem Einsturz war an der Ostseite des Kirchenschiffes eine Absis, ein halbrundes Chorende, angefügt. Diese wurde beseitigt. Vor dem Einsturz waren die Seitenmauern ungefähr 12 m hoch, also ca. 3 m höher als heute. Anstelle des Walmdaches waren an .der Ost und Westseite Giebel hochgeführt. Die Fenster wurden tiefer gelegt. Als Eingänge hatte die Kirche zwei seitliche Pforten in bescheidenen Abmessungen. Die Westmauer hatte ursprünglich keinen Eingang. Das jetzige Portal an der Westseite wurde erst im Zusammenhang mit dem Wiederaufbau 1837/1838 angelegt. Die Instandsetzung des Gotteshauses war mithin in relativ kurzer Zeit vonstatten gegangen. Neben der Aufnahme von Krediten wurden die notwendigen Finanzierungsmittel, wie schon angedeutet, aufgebracht durch die Hebung von Beiträgen, die offenbar von den Eggelinger Landbesitzern aufzubringen waren. Die Höhe des jeweiligen Beitrages richtete sich nach der Größe des Grundbesitzes in Diemath. Jedenfalls geht das aus einer Hebungsliste hervor, die am 29. Oktober 1837 ausgeschrieben wurde. Die Hebungsliste weist einen Betrag von 267 Reichsthalern aus, den der zum Rechnungsführer der Eggelinger Kirchenbaukasse ernannte Hausmann Hinrich Heeren Hinrichs für die Baurechnung zu vereinnahmen hatte. Möglicherweise hat es noch weitere Hebungslisten gegeben; denn die uns vorliegende wird als "Zweyte Hebungsliste der zum Wiederaufbau der am 29 ten Novbr. 1836 eingestürzten Kirche zu Eggelingen erforderlichen Beiträge" bezeichnet. Wiederherstellung der Orgel Auf die Wiederherstellung der Orgel mußten die Eggelinger jedoch noch etliche Jahre warten. Dieses Vorhaben erforderte umfangreichen Schriftwechsel mit den zuständigen Behörden, den wir, soweit er uns vorliegt, nachfolgend wiedergeben: "An Königliches Wohllöbliches Amt Wittmund. In Gemäßheit der Verfügung Königl. Wohllöbl. Amtes vom 16. September a. pr. verfehlt die unterzeichnete Kirchenverwaltung nicht, nunmehr gehorsamst zu berichten, daß zwar eine freiwillige Collekte behufs Wiederherstellung der Kirchenorgel in der hiesigen Gemeinde versucht, jedoch durchaus ohne Erfolg geblieben ist. Dagegen hat bei weitem die Mehrzahl der hiesigen Interessenten, nämlich D. L. Burchards Johann Arends Jacob Marcus B. R. Schönbohm Wilke Badberg Otto R. Otten Ber. A. Drantmann Joh. J. Janßen Chr. Fr. Müller M. R. Meents J. H. Köster U. Ulferts sich resp. mündlich und schriftlich dahin ausgesprochen, daß sie den nunmehr möglichst baldigen Wiederaufbau der durch den Orkan vom 29. November 1836 zertrümmerten Kirchenorgel wünschen und sich schriftlich verbindlich gemacht, den pflichtigen Anteil zu den Kosten derselben nach der hier bestehenden Observanz leisten zu wollen, damit die jetzt wieder hergestellte Kirche auf diesen den Gottesdienst hebenden und verschönernden Instruments nicht länger beraubt bleiben möge. Wenn nun Königliches Wohl löbliches Amt in Erwägung zu ziehen geneigt, daß 1. jährlich 20 rtl. als Gehalt für den Organisten aus der Kirchenkasse bezahlt. Diese Summe aber, wenigstens solange der Schullehrer und Organist Müller lebt, durchaus zwecklos ausgegeben wird, 2. von der vormaligen Orgel die Bälge und die Windlade außer dem Metall der Pfeifen durch einen glücklichen Zufall beinahe ganz unversehrt geblieben sind, diese Gegenstände aber, zu ungefähr 200 rtl. an Werth vom Sachverständigen taxiert, durch Mäusefraß, Lecken und Vernachlässigung verderben würden, falls etwa erst der künftigen Generation die Orgel wieder herzustellen beschließen möchte; mithin diese 200 rtl. für die Gemeinde ganz verloren gehen würden, und daßum außer den von dem vormaligen KirchenVorsteher D. L. Burchards in seiner Eingabe an Königliches Wohllöbliches Amt vom 7. September 1839 bereits angeführten Gründen für die möglichst baldige Wiederherstellung der Orgel nur noch einen wesentlichen Grund dafür anzuführen. 3. kein Zeipunkt dazu geeigneter sein könnte als gerade der gegenwärtige, für den Landmann so gesegnete, um ein Werk auszuführen, das nach den Angaben der Orgelbauer Janssen in Aurich und Rolfs in Esens (deren Dispositionen wir Königlichem Wohllöblichem Amte unterm 8.1839 übergeben haben) nur einen Kostenaufwand von resp. 500 rtl. oder 725 rtl. verursachen würden, eine Summe, die über 1600 Diemathe Landes repartiert, keine Sache von großer Wichtigkeit für den einzelnen Platzbesitzer ist, mithin diese so günstigen Zeitverhältnisse zur Erreichung des erwähnten schönen Zwecks nicht ungenutzt vorbeigehen zulassen sein dürften; so schmeicheln wir uns mit der gegründeten Hoffnung, daß Königliches Wohllöbliches Amt nicht sowohl die Genehmigung der hohen Geistlichen Oberbehörde, als vielmehr den Befehl zur ungesäumten Wiederherstellung unserer KirchenOrgel zu erwirken sich gedrungen und gern geneigt fühlen werde, sich um die Verschönerung des hiesigen Gottesdientes ein höchst dankenswerthes Verdienst zu erwerben. Mit vollkommenster Hochachtung beharrend Königlichen Wohllöblichen Amte gehorsamst Eggelingen d. 24. September 1840 Die Kirchenverwaltung Gittermann" ***** "An Königliches Amt Wittmund pr. 1. May 41 den Bau der Orgel in der Kirche von Eggelingen betreffend. Im Gemäßheit der Verfügung Königlichen Amtes vom 16. Jan./6. Febr. cur., die Erbauung einer Orgel in der hiesigen Kirche betreffend, hat die unterzeichnete Kirchenverwaltung dem Rendanten der Kirchenbaukasse H, H. Hinrichs unterm 9. Febr. eine schriftliche Aufforderung zugehen lassen, uns, was seit dem 5. Juli 1839 nicht geschehen, eine weitere und letzte Nachreichung seiner Einnahmen und Ausgaben bei der Baukasse zu zustellen, damit wir in Stand gesetzt würden, den Betrag der noch unbezahlten, seit Jahr und Tag unnütz bei der Baukasse liegenden BauRechnungen anzugeben. Der Rendant hat aber bis hinzu die verlangte Nachreichung nicht gegeben, und ist es uns daher, die, außer den negociirten Kapitalien zu rtl. 1000 und 120 rtl., an noch vorhandenen Schulden der Baukasse Königlichem Amte aufzugeben. Übrigens erlaubt sich die gehorsamst unterzeichnende Kirchenverwaltung in Beziehung auf den fraglichen Bau einer neuer Orgel in hiesiger Kirche noch Folgendes Königlichem Amte zur wohlgefälligen Berücksichtigung anheim zu geben. Nach dem in der Amtlichen Verfügung vom 17. März/5. April cur. allegirten Rescript des Königlichen Consistoriums vom 11. März cur. soll die Erbauung einer Orgel in der hiesigen Kirche bis dahin ausgesetzt bleiben, daß die durch den Kirchenbau veranlasten Schulden der Gemeinde Eggelingen abgetragen seyen. Sind darnach auch die eben erwähnten Kapitalschulden zu verstehen, so dürfte es doch wahrlich hart für die hiesige Gemeinde seyn, daß nicht auch ihr die Erleichterung zu Theil werden, bei dringenden kirchlichen Neubauten Kapitalien aufzunehmen und selbige nach und nach wieder abzutragen, welche doch anderen Gemeinden gestattet wird. Um so bedauerlicher ist es für die hiesige Gemeinde, daß nicht ehr, als bis sämtliche Schulden abgetragen sind, eine Orgel in der hiesigen Kirche gebaut werden darf, da sich in der ganzen Gemeinde fraglich mit Ausnahmen dreier Interessenten, von welchen jedoch zwei die Kirche theils garnicht, theils nur höchst selten besuchen und der dritte einen auswärtigen Mitbesitzer seines Platzes hat eine tief gefühlte Sehnsucht nach einer Orgel ausspricht, die von Zeit zu Zeit desto lauter wird je mehr das Bedürfnis einer Begleitung des gottesdienstlichen Gesanges mit einer Orgel sich herausstellt, indem der Kirchengesang in früheren Zeiten hier schlecht cultivirt ist, so daß oft die schönsten und passensten Lieder unseres Gesangbuchs, der Melodien wegen, nicht gesungen werden können. Mag auch die Orgel kein nothwendiges Stück des Gottesdienstes seyn, so stimmt doch dieses großartige Instrument unwidersprechlich zu feierlichen Andacht und Erhebung des Gemüths, weshalb denn auch ja jede christliche Gemeinde, wenn sie nur irgend dazu im Stande ist, sich ein solches Instrument für ihren Gottesdienst anzuschaffen sucht. Und wenn nun die hiesige Gemeinde, der bei weitem größeren Mehrheit der Interessenten nach, erklärt hat, die zu erbauende Orgel nicht mittels einer Anleihe, sondern baar bezahlen zu wollen, so daß die KapitalSchulden der Kirche dadurch nicht vermehrt werden; wenn ferner nach unseren früheren Berichten noch werthvolle Gegenstände von der alten Orgel vorhanden sind, die aber, unbenutzt, durch die Länge der Zeit ihren Werth verlieren dürften, auf das OrganistenGehalt bereits seit 5 Jahren, mithin jetzt schon ganze 100 rtl. zwecklos ausgegeben sind; so glaubt die gehorsamst unterzeichnete Kirchenverwaltung sich der angenehmen Hoffnung hingeben zu dürfen, daß Königliches Consistorium geneigen werde, den Bau der Orgel auch vor dem Abtrage sämtlicher Schulden nunmehr zu bewilligen. Indem wir zu Königlichem Amte das freudige Vertrauen heben, daß wohl dasselbe dem Königlichen Consistorium nqchmals den sehnlichen Wunsch der Gemeinde, hinsichtlich der zu erbauenden Orgel mit den dafür sprechenden triftigen Gründen vorzutragen geneigen werde. verharren wir mit der größten Hochachtung. Eggelingen 30. Apr. 1841 Die Kirchenverwaltung Gittermann" ***** Dem mit so großem Nachdruck vorgetragenen Wunsch der Kirchengemeinde Eggelingen konnte das Consistorium in Aurich offenbar nicht widerstehen; denn das nachfolgende Schreiben, das wir gekürzt wiedergeben, weil es nicht ganz zu entziffern war, beweist, daß die Eggelinger mit ihrem Anliegen Erfolg hatten: "Dem Königlichen Amte eröffnen Wir auf den Bericht vom 20ten vorigen Monats, den Bau einer neuen Orgel in der Kirche zu Eggelingen betreffend, daß wir es nunmehr genehmigen, daß eine Orgel in der Kirche zu Eggelingen nach den anliegenden Pauctatirnen eines Contracts zwischen der Kirchenverwaltung zu Eggelingen und dem Orgel bauer Janshen zu Aurich vom 15. August dieses Jahres erbaut werde. Aurich, den 30. November 1843 Königliches Consistorium, Brandis" Um den Bau der Orgel hatten sich zwei Kirchenbauer beworben, nämlich Janshen in Aurich und Rohlfs in Esens. Das Janshen den Zuschlag bekommen hatte, verlangte der Orgelbauer Rohlfs, "welcher nebst Disposition, Besterk und Kostenvoranschlag zwei alte Zeichnungen, die er anderwärts schon gebraucht, eingeliefert hat, selbige in Natura zurück oder für dieselben eine Vergütung von 40 Rthlr. 17 ggr. cour." Offenbar waren die Unterlagen verloren gegangen. Da Rohlfs für den Fall, daß sie nicht wieder auftauchten, zusätzlich zu der Entschädigung noch Zinsen für zehn Jahre, denn man schrieb schon das Jahr 1853, verlangte, war man offenbar eifrig bemüht, die Unterlagen wieder herbeizuschaffen. Schließlich wandte sich die Kirchengemeinde mit einer Eingabe vom 14. Mai 1853 erneut an das "Königliche Hochwürdigste Consistorium,,'in Aurich: " ... Um nun dieser uns unbillig scheinenden Geldzahlung auszuweichen, erlaubt sich der unterzeichnete Kirchenvorstand hierselbst, Königliches Hochwürdigsten Consistorium allerngehorsamst zu bitten. Hochselbige wolle die unterm 8. Juni 1839 von hier eingesandten und wahrscheinlich bei den dortigen Akten noch beruhenden Zeichnungen, Besterk und Kostenanschlag des Orgelbauers Rohlfs in möglichst kurzer Frist hochgeneigt uns zukommen lassen. Vertrauend auf die huldreichste Gewährung unserer allergehorsamsten Bitte verharren wir in tiefer Ehrerbietung. Königlichen Hochwürdigsten Consistoriums allergehorsamster Pastor C. Hempe Joh. H. Koester H. H. Hinrichs Otto R. Otten Otto Burchards" Die Probleme, die mit dem Orgelbau zusammenhingen, zogen sich also in die Länge. Wie die Sache ausgegangen ist, haben wir nicht feststellen können.  
Historisches